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								|  | Die Zahlungsmoral vieler 
								Schuldner lässt heutzutage zu wünschen übrig. 
								Eine kurzfristige Forderungsbeitreibung ist 
								daher für jedes Unternehmen von wichtiger 
								Bedeutung. 
 Viele Gewerbetreibende 
								überlassen den Forderungseinzug Servicebüros  und 
								übersehen dabei die entscheidenden Vorteile der 
								Forderungsbeitreibung durch einen Rechtsanwalt. 
								Findigen Schuldnern ist bekannt, durch das 
								Vorbringen angeblicher Einwendungen das 
								Verfahren zu verzögern, da Servicebüros  diese in 
								der Regel zunächst Ihnen zur Stellungnahme 
								überlassen. Darüber hinaus dürfen Servicebüros  
								bei höheren Forderungen ihre Kunden nicht 
								gerichtlich vertreten, was für Sie zu 
								verschiedenen Ansprechpartnern führen kann, 
								wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. 
								Desweiteren verzögert dies die Beitreibung Ihrer 
								Forderung.
 
 Überlassen Sie daher Ihre 
								Forderungsangelegenheiten mir als Ihren einzigen 
								Partner im gesamten Verfahren. Ich versuche 
								Ihre Forderungen schnell beizutreiben. Weigert 
								sich der Schuldner zu zahlen oder ist momentan 
								zahlungsunfähig, sorge ich für eine rasche 
								Titulierung Ihrer Forderung. Ein Titel hat den 
								Vorteil, dass aus diesem 30 Jahre vollstreckt 
								werden kann.
 
 Überlassen Sie mir Ihre 
								fällige Rechnung samt letztem Mahnschreiben. 
								Wichtig ist, dass Sie den Schuldner durch eine 
								Mahnung in Zahlungsverzug setzen, damit die 
								Ihnen entstehenden Rechtsverfolgungskosten als 
								Verzugsschaden geltend gemacht werden können. 
								Anschließend werde ich wie folgt vorgehen:
 
 1. 
								Außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit 
								kurzem Zahlungsziel.
 
 2. Sollte nicht bezahlt werden, beantrage ich 
								unverzüglich einen Mahn- sowie
 Vollstreckungsbescheid.
 
 3. Sollte der Schuldner hiergegen Widerspruch 
								oder Einspruch erheben, übernehme ich für Sie
 die gerichtliche Titulierung Ihrer Forderung.
 
 4. Sollte trotz 
								Titel der Schuldner weiter zahlungsunwillig 
								sein, werde ich schließlich die
 Zwangsvollstreckung betreiben.
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