| Ich berate hinsichtlich aller 
								Vertragsarten,  hauptsächlich im 
								schuldrechtlichen Bereich (z.B. Kaufrecht, 
								Mietrecht, Dienstvertragsrecht 
								(Arbeitsverträge), Werkvertragsrecht, 
								Maklerrecht, Bürgschaftsrecht, 
								Gesellschaftsverträge, etc.). 
 Ich 
								unterstütze Sie bei der Erstellung,  
								Prüfung, Anpassung und Lösung von Verträgen 
								ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von 
								Ansprüchen aus Verträgen.
 
 Es zeigt die 
								Erfahrung, dass eine frühzeitige vertragliche 
								Regelung oftmals zur Vermeidung späterer 
								Rechtsstreitigkeiten geführt hätte. Lassen Sie 
								sich daher rechtzeitig von mir beraten.
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